20. April 2024

Passive Mitgliedschaft

Passive Mitgliedschaft im Fischereiverein E.W. Sachs Stand:(Stand 1/2018)
Fischereijahr = Mitgliedsjahr vom 01.04. bis 31.03. des Folgejahres
Als passive Mitglieder können auf Antrag und nach Beschluß der Vorstandschaft aufgenommen werden:
1. bisherige aktive Mitglieder
2. Neumitglieder
Mitgliedsbeitrag Passiv: ½ des jeweiligen Beitrages für aktive Mitglieder. Derzeit € 85.–.
Passive Mitglieder haben kein Stimmrecht bei Versammlungen.
Passive Mitglieder stehen auf Antrag zur Aufnahme als (wieder) aktives Mitglied in der
Warteliste vor den Neuaufnahmen.
Die Reihung nimmt die Vorstandschaft durch Mehrheitsbeschluss vor.
Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht jedoch nicht.
Werden passive Mitglieder, welche vor ihrer passiven Mitgliedschaft aktives Mitglied waren, wieder zu aktiven Mitgliedern, ist keine neuerliche Aufnahmegebühr fällig.
Werden passive Mitglieder welche vorher noch nicht aktiv waren zu aktiven Mitgliedern, ist die jeweils gültige Aufnahmegebühr und die dann fällige Jahresgebühr für aktive Mitglieder zu entrichten.
Über die Aufnahme als passives Mitglied entscheidet ausschließlich die Vorstandschaft.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Aufnahme.
Passive Mitglieder können im Gegensatz zu Gastangler für alle Vereinsgewässer, Tages- und Wochenkarten erwerben.
Für den Kieferbach ist die Anzahl der Tageskarten pro Jahr auf 2 Stück begrenzt.
Wird im Kieferbach geangelt bitte vor Beginn des Angelns das Tagesdatum in das
Fangbuch eintragen.
Nach dem Angeln, vor dem Verlassen des Gewässers, bitte die gefangenen Fische sofort
in das Fangbuch eintragen.
Pro Angeltag ist pro Gewässer nur eine Karte erhältlich.
Der Preis für Tageskarten liegt 20% unter dem jeweiligen Tages- und Wochenkartensatz für Gastangler.
Derzeit: Tageskarte € 8.–, 3-Tageskarte (3-Tage zusammenhängend) € 20.–,
Wochenkarte: € 42.—
Kieferbach 20.– € pro Tag, Entnahme von 3 Fischen pro Tag
Die Vorschriften und Fangbeschränkung sind für die jeweiligen Gewässer, im Fangbuch
abgedruckt.
Tages- und Wochenkarten sind nach Einzahlung der Jahresgebühr und nach Vorlage des
staatlichen Fischereischeins vnur erhältlich bei:
Wolfgang Deglhofer Tel: 08033 1207
Kaiserstr. 25
83080 Oberaudorf Bitte meldet Euch telefonisch vorher an.
Passive Mitglieder haben keinen Mitgliedsausweis oder ähnliche Papiere.
Die Fischerei ist nur mit dem jeweils auf den Tag/Woche ausgestellten FischereierlaubnisSchein erlaubt. Das Gewässer wird von Herrn Deglhofer von Hand in
Fischereierlaubnisschein eingetragen und mit Handkürzel bestätigt.
Die Ausweisung gegenüber Kontollorganen erfolgt, wie bei anderen Gastfischern auch, mit diesem Fischerei-Erlaubnisschein (Tages- oder Wochenkarte) und dem Fangbuch.
Die Vorschriften und Fangbeschränkung sind für die jeweiligen Gewässer im Fangbuch
abgedruckt.
Der gültige Staatliche Fischereischein muss bei der Ausübung der Fischerei mitgeführt
werden.